Verkehrszeichen Nr. 357-52 Sackgasse - für Radverkehr durchlässige Sackgasse

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357-52

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  • Kennzeichnet Sackgassen, die ausschließlich von Radfahrern durchfahren werden dürfen

  • Erhältlich in RA1, RA2 oder RA3 für optimale Sichtbarkeit

  • In robusten Bauarten wie Flach (2mm / 3mm), Alkant oder Alform verfügbar

  • Größe wählbar zwischen 630×420 mm und 900×600 mm

Verkehrszeichen 357-52 – Sackgasse, für Radverkehr durchlässig

Das Verkehrszeichen 357-52 „Sackgasse – für Radverkehr durchlässige Sackgasse“ kennzeichnet Straßen, die für den motorisierten Verkehr keine Durchfahrt ermöglichen, jedoch für Radfahrer weiterhin befahrbar sind. Dadurch werden gefährliche Situationen vermieden und die Orientierung im Radverkehr deutlich verbessert – besonders in Wohngebieten, verkehrsberuhigten Bereichen und städtischen Radwegenetzen.

Gefertigt aus widerstandsfähigem Aluminium und verfügbar in den Bauarten Flach 2 mm / 3 mm, Alkant oder Alform, ist das Verkehrszeichen optimal für den langfristigen Einsatz im Außenbereich geeignet.
Für maximale Erkennbarkeit stehen die Reflexfolien RA1, RA2 oder RA3 zur Auswahl – ideal für klare Sicht bei Tag, Nacht und schlechten Wetterbedingungen.

Das Schild ist in den Größen 630×420 mm oder 900×600 mm erhältlich und kann dank verschiedener Lochpläne flexibel an Pfosten, Masten oder Trägersystemen montiert werden.
Selbstverständlich entspricht das Zeichen den aktuellen StVO-Vorgaben und ist damit ideal für Kommunen, Straßenbaulastträger, Baufirmen und alle Bereiche der Verkehrssicherung.

 
Produktmerkmale

  • Material: Aluminium
  • Folientyp: RA1, RA2 oder RA3
  • Größen: 630×420 mm oder 900×600 mm
  • Bauarten: Flach 2 mm / 3 mm, Alkant oder Alform
  • Verkehrszeichen-Nr.: 357-52
  • Verkehrszeichen-Typ: Richtzeichen (Zulässigkeiten für Radverkehr)