VZ Nr. 419-20 Pfeilwegweiser auf sonstigen Straßen mit geringerer Verkehrsbedeutung - rechtsweisend

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Verkehrszeichen 419-20 – Pfeilwegweiser rechtsweisend für Straßen mit geringerer Verkehrsbedeutung

Der Pfeilwegweiser rechtsweisend (Verkehrszeichen 419-20) dient als zuverlässige Orientierungshilfe auf sonstigen Straßen mit geringerer Verkehrsbedeutung.
Er zeigt die Fahrtrichtung deutlich an und trägt damit wesentlich zu einer klaren, sicheren und normgerechten Verkehrsführung bei.

Gefertigt aus hochwertigem Aluminium, überzeugt das Schild durch Langlebigkeit, Stabilität und witterungsbeständige Reflexionsfolien (RA1, RA2 oder RA3).
Je nach Einsatzbereich kann der Wegweiser in verschiedenen Bauarten (flach 2 mm, 3 mm oder Alform) bestellt werden.

 

Hinweis: Die Beschriftung „Eichenbach“ ist nur ein Beispiel. Geben Sie bitte im Feld „Name der Ortschaft / Stadt“ den gewünschten Ortsnamen ein, der auf Ihrem Schild erscheinen soll.

 

Technische Details

  • Verkehrszeichen-Nr.: 419-20

  • Typ: Richtzeichen

  • Material: Aluminium

  • Folienklasse: RA1, RA2 oder RA3

  • Bauart: Flach 2 mm, 3 mm oder Alform

  • Montage: Passend für Standardhalterungen und Pfosten

  • Norm: Entspricht § 42 StVO, StVZKat

 

Konfiguration & Bestellung

Bitte beschreiben Sie den gewünschten Wegweiser in der Konfiguration so präzise wie möglich.
Im Checkout-Prozess können Sie zusätzlich eine Zeichnung (PDF, JPEG etc.) hochladen, um Ihre individuellen Vorgaben genau umzusetzen.
So stellen wir sicher, dass Ihr Verkehrszeichen maßgeschneidert nach Ihren Spezifikationen gefertigt wird.